Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,408
BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53 (https://dejure.org/1954,408)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1954 - 5 StR 661/53 (https://dejure.org/1954,408)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1954 - 5 StR 661/53 (https://dejure.org/1954,408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 354
  • NJW 1954, 932 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • RG, 04.12.1906 - II 663/06

    Unmittelbare Wahrnehmungen und Eindrücke des Gerichts in der Hauptverhandlung.

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters -

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dagegen hat wiederholt entschieden, daß die Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht dieses in der Regel nicht zu einem nicht vorschriftsmäßig besetzten Gericht mache; das sei jedoch der Fall, wenn es im Laufe der Hauptverhandlung zur Einnahme eines Augenscheins komme (BGHSt 4, 191 ff; 5, 354, 355 [BGH 05.03.1954 - 5 StR 661/53]und 11, 74, 78).

    Die vom Vorsitzenden auf der im Sitzungssaal stehenden Tafel angebrachte Zeichnung konnte nicht etwa nur wie das Erbleichen, das Erröten oder die Gebärden eines Angeklagten oder eines Zeugen von den zufällig gerade hinblickenden Richtern wahrgenommen werden, sondern sie war zum Gegenstand der vom Tatrichter "aufgesuchten" Wahrnehmungen und Eindrücke gemacht worden (vgl. RGSt 39, 303, 304; BGHSt 5, 354, 356) [BGH 05.03.1954 - 5 StR 661/53].

    In Beschluß BGHSt 5, 354 ff hat sich der 5. Strafsenat nur mit Einwendungen beschäftigt, die in anderer Richtung gegen sein früheres Urteil erhoben worden sind.

  • BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88

    Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz

    Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51).

    Erfahrungsgemäß gleicht ein blinder Richter das nicht unmittelbare Wahrnehmen optischer Eindrücke "durch Sinneswahrnehmungen anderer Art, insbesondere durch ein geschärftes und verfeinertes Hörvermögen" derart aus, daß er Umstände erfaßt, die der Wahrnehmung sehender Richter entgehen (BGHSt 5, 354, 355; vgl. auch Schulze a.a.O.).

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht